Ursachen der Krise bekämpfen, die Verursacher an den Kosten beteiligen
Die SPD macht sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene und im Rahmen der G20 stark. Das Ziel ist, volkswirtschaftlich hochriskante Spekulationen an den Finanzmärkten zu verteuern und damit einzudämmen. Zudem sollen die Erträge dazu führen, dass die Verursacher der Finanzkrise einen substanziellen Beitrag an den Folgekosten übernehmen.
Die Ausgangslage
Der weltweite Schaden, der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise angerichtet wurde, beschränkt sich nicht allein auf die fiskalischen Kosten für Bankenrettungs- und Konjunkturprogramme, die in den großen Volkswirtschaften meist dreistellige Milliardenbeträge umfassen. Zu den Schäden gehören auch volkswirtschaftliche Vermögensverluste: allein der Abschreibungsbedarf der Banken wird vom IWF im Frühjahr 2010 auf 2,3 Billionen US-Dollar beziffert. Der eigentliche Schaden bemisst sich jedoch vor allem in entgangener Wirtschaftsleistung. Hiervon sind auch die armen Länder massiv betroffen.
Nach Berechnungen der ILO hat die Krise bis Ende 2009 weltweit rund 34 Millionen Arbeitsplätze vernichtet.
Nach Angaben des EZB-Monatsberichts vom März 2010 werden die Staaten der Europäischen Union noch mindestens 20 Jahre brauchen, um die von der Finanzkrise verursachten Schulden bewältigen zu können. Dabei sind die zusätzlichen Kredite und Bürgschaften noch gar nicht eingerechnet, welche die Länder der Eurozone zur Rettung der im Gefolge der Krise in Schieflage geratenen Defizitländer (u.a. Griechenland) beziehungsweise zur Abwehr der Spekulation gegen den Euro jetzt zusätzlich bereitstellen müssen.
Der krisenbedingte Schaden für die öffentlichen Haushalte ist gleich ein doppelter: riesigen Zusatzausgaben zur Krisenbekämpfung auf der einen Seite stehen rezessionsbedingte Steuerausfälle auf der anderen Seite gegenüber. Die Folge: Allein in dieser Legislaturperiode wird eine Finanzierungslücke bei Bund, Ländern und Gemeinden im dreistelligen Milliardenbereich entstehen.
In Deutschland, in Europa und weltweit fehlt jetzt dieses Geld für Investitionen in Schulen und Bildung, aber auch zur weltweiten Bekämpfung der Armut und des Klimawandels.
Krisenbewältigung und –finanzierung durch die Finanztransaktionssteuer:
Jetzt gilt es, die Ursachen der Krise zu bekämpfen. Dafür müssen die destabilisierenden Spekulationen auf den Finanzmärkten weniger attraktiv werden, indem sie verteuert werden. Gleichzeitig müssen die Verursacher der Krise für die Schäden finanziell zur Verantwortung gezogen werden.
Die Finanztransaktionssteuer ist für diese Ziele ein geeignetes Instrument mit der gewünschten Lenkungswirkung und einem hohem Ertragspotential:
• Steuer auf alle Finanztransaktionen. Eine Finanztransaktionss teuer würde alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen mit Finanzwerten wie Aktien,
Anleihen, Finanz- und Rohstoffderivate sowie alle Devisentransaktionen auf Spot- und Terminmärkten mit einer minimalen Umsatzsteuer belegen. Im Gespräch ist ein einheitlicher Steuersatz zwischen 0,01% bis 0,1%.
• Eine Finanztransaktionssteuer verteuert kurzfristige Spekulationsgeschäfte. Finanziell getroffen würden kurzfristige Spekulationsgeschäfte mit hochriskanten Derivatprodukten, die mit geringem Eigenkapitaleinsatz, d.h. hoher ‚Hebelwirkung’, arbeiten. Eine solche Steuer verteuert die Spekulation umso mehr, je kürzer ihr Zeithorizont und je größer der eingesetzte Finanzierungshebel ist.
• Eindämmung des Spekulationsvolumens. Kurzfristige Transaktionen auf Derivatmärkten machen mittlerweile 90% des weltweiten Handelsvolumens auf den Finanzmärkten aus. Das Volumen des Derivatenmarkts entspricht annähernd dem 70-fachen des Weltsozialprodukts. Das österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) schätzt, dass Derivattransaktionen bei einem Steuersatz von 0,01% um 10% bis 40%, bei einem Steuersatz von 0,1% aber bereits um 60% bis 90% zurückgingen.
• Kaum Auswirkungen auf langfristige Transaktionen. Einfache Finanztransaktionen wie Einzahlungen und Abhebungen von Bankkonten wären vonder Steuer ausgenommen. Die Kosten von längerfristigen Transaktionen, die aucheinen realwirtschaftlichen Hintergrund haben (Unternehmensfinanzierung durch Ausgabe von Aktien oder der Erwerb von Wertpapieren mit dem Ziel, diese zu halten), würden nicht nennenswert verteuert.
• Eine Finanztransaktionssteuer hätte ein hohes Ertragspotential. Selbst wenn der gewünschte Lenkungseffekt einträte und das Volumen der Transaktionen drastisch zurückginge, ist mit hohen Erträgen zu rechnen. Nach Schätzungen des österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) wäre bei einem Steuersatz von 0,05% (und einem gleichzeitigen Rückgang der Transaktionen um 65%) weltweit mit einem jährlichen Steueraufkommen von ca. 660 Milliarden US- Dollar zu rechnen. Europa könnte danach mit 290 Milliarden US-Dollar rechnen. Allein in Deutschland beliefe sich das Aufkommen – je nach Steuersatz - auf 14 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr. Mit diesen Mitteln könnten die finanziellen und sozialen Folgen der Krise, die Armut in der Welt und die Klimaerwärrmung bekämpft werden.
• Aufhebung der Steuerbefreiung auf Finanztransaktionen. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen unterliegen Finanzdienstleistungen in der EU nicht der Mehrwertsteuer. Eine allgemeine Finanztransaktionssteuer würde diese
ungerechtfertigte Steuerbefreiung aufheben.
• Positive Erfahrungen mit Finanztransaktionssteuern. In den wenigen
Ländern, wo es bereits Steuern auf Finanztransaktionen gibt, haben diese nicht zu erkennbaren Nachteilen geführt. Großbritannien erhebt seit der Einführung der London Stock Exchange im Jahre 1694 eine 0,5%-ige Börsenumsatzsteuer auf den dortigen Aktienhandel. Dies hat dem Finanzplatz London nicht geschadet, verschafft dem britischen Fiskus aber regelmäßige Einnahmen in Milliardenhöhe.
• Leichte Umsetzbarkeit. Eine Finanztransaktionssteuer ist ohne großen technischen Aufwand und ohne hohe Kosten über die vorhandenen
elektronischen Handelsplattformen und Abrechnungssysteme leicht abzuwickeln.
• Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann in Etappen erfolgen. Die Finanztransaktionssteuer kann auch erst für bestimmte Segmente (wie z. B. Aktien- oder Derivattransaktionen) und in einzelnen Ländern bzw. Handelszeitzoneneingeführt werden.
Vorschläge des Internationalen Währungsfonds (IWF):
Die Finanztransaktionssteuer hat in den vergangenen Monaten eine überwältigende Unterstützung erfahren, von ausgewiesenen Ökonomen wie den Nobelpreisträgern Krugman oder Stiglitz, über Gewerkschaften und Zivilgesellschaft bis hin zur Politik. Hinhaltender Widerstand kommt vornehmlich aus der Finanzindustrie, einzelnen finanzkapitalistisch geprägten Ländern, aber auch aus Institutionen, in denen der neoliberale Glaube an die Rationalität der Märkte bis heute nur unwesentlich erschüttert ist.
Eine dieser Institutionen, der Internationale Währungsfonds (IWF), wurde vom G-20- Gipfel in Pittsburgh im September 2009 beauftragt, Lösungen vorzuschlagen, wie die Finanzindustrie an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden könne
• Erweiterte Bankenabgabe. In einem auf dem G-20-Finanzministertreffen im April 2010 vorgelegten Zwischenbericht spricht sich der IWF für die Einführung eines Finanzstabilitätsbeitrages (Financial Stability Contribution), d.h. eine um weitere Finanzmarktakteure erweiterte Bankenabgabe zur Mitfinanzierung eines zukünftigen Bankenrettungsfonds aus.
• Einführung einer Finanzaktivitätssteuer. Darüber hinaus schlägt der Bericht die Einführung einer weiteren Steuer, und zwar auf Gewinne und Vergütungen von Finanzinstitutionen vor, die vom IWF als Finanzaktivitätssteuer (Financial Activity Tax) bezeichnet wird.
Über die Ausgestaltung der vorgeschlagenen Finanzaktivitätssteuer macht der IWF nur äußerst vage Angaben:
Insbesondere über Steuersätze, konkrete Bemessungsgrundlage und letztlich das
Ertragspotential fehlt es an Angaben.
Wichtiger noch: Die von einer Finanztransaktionssteuer ausgehende Eindämmung des Spekulationsvolumens dürfte bei der Finanzaktivitätssteuer entfallen, denn die Besteuerung von Gewinnen und Vergütungen kann nicht zwischen Erträgen aus mehr oder weniger spekulativen Geschäften unterscheiden.
• Ablehnung der Finanztransaktionssteuer. Der IWF kritisiert an der
Finanztransaktionssteuer, sie sei nicht auf die Kernursachen finanzieller Instabilität fokussiert, würde die Unternehmensfinanzierung und die Absicherung von Kursrisiken verteuern sowie die Wertschöpfung mehrfach besteuern und damit zu Verzerrungseffekten führen.
Keines der gegen die Finanztransaktionssteuer ins Feld geführten Argumente hält einer näheren Überprüfung stand:
Mit der Verteuerung und damit Eindämmung kurzfristiger Derivatgeschäfte bekämpft die Finanztransaktionssteuer sehr wohl eine der wesentlichen Ursachen der Instabilität von Finanzmärkten und der regelmäßige Wiederkehr von Finanzkrisen.
Die Unternehmensfinanzierung und Risikominderungsgeschäfte werden, von Bagatellbeträgen abgesehen, gerade nicht belastet.
Bei kurzfristigen Finanztransaktionen handelt es sich um abgeschlossene Einmaltransaktionen, nicht um Teile einer auf einander aufbauenden Wertschöpfungskette. Diese Argumentation ist daher irreführend.
Der IWF erkennt die Berechtigung für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors über eine Bankenabgabe hinaus ausdrücklich an.
Der IWF lehnt die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auch nicht ab, sagt sogar, sie sei einfach zu erheben. Nur würden mit der Einführung noch nicht alle von den Regierungschefs formulierten Anforderungen erfüllt.
Die Finanztransaktionssteuer bleibt richtig.
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